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Was versteht man unter Au-pair?

Au-pair, ein Freund für's Leben?


Das Au-pair Programm ist ein Kulturaustauschprogramm  und ermöglicht jungen Menschen aus der ganzen Welt, für längstens ein Jahr in einer deutschen Familie zu leben, um die deutsche Kultur und die Sprache unseres Landes besser kennen zu lernen. Au-pair bedeutet sinngemäß "auf Gegenseitigkeit". Ein Au-pair Verhältnis erfordert viel Verständnis, Toleranz, soziale Kompetenz und Lernbereitschaft auf beiden Seiten.

Ein Au-pair ist ein erwachsenes "Familienmitglied auf Zeit", das feste Rechte und Pflichten hat. Es arbeitet 30 Stunden an maximal fünfeinhalb Tagen die Woche und bleibt nach Absprache an zwei bis drei Abenden zum Babysitten zuhause. Das Babysitten ist zeitlich in den 30 Stunden enthalten.

Das Au-pair sollte dabei immer als gleichberechtigtes Familienmitglied angesehen, behandelt und in alle Aktivitäten der Familie integriert werden. Es kümmert sich in erster Linie um Ihre Kinder und erledigt leichte Hausarbeit, ohne dabei die Putzfrau zu ersetzen. Ein großer Vorteil für Sie ist, die Kinder werden in der vertrauten Umgebung betreut und müssen nicht in fremde Hände abgegeben werden. Eröffnen Sie sich und Ihren Kindern mit dem Au-pair Programm eine etwas andere Form der Kinderbetreuung, deren Vorteile auch Sie überzeugen werden!


Was kann die Gastfamilie von einem Au-pair erwarten?


Mithilfe/Unterstützung bei der
Betreuung Ihrer Kinder

Dazu gehören: wecken und anziehen, Frühstück für die Kinder vorbereiten, die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule begleiten, mit den Kindern spazieren gehen, mit ihnen spielen, basteln, lesen, einfach sich sinnvoll mit ihnen zu beschäftigen.

Mithilfe und Unterstützung bei der Hausarbeit:

Das Au-Pair darf niemals als Ersatz für eine Haushaltshilfe angesehen werden. Es kann daher nur zu  leichteren Haushaltstätigkeiten eingesetzt werden, wie zum Beispiel: mithelfen die Wohnung in Ordnung zu halten, saugen und staubwischen, kleinere Mahlzeiten vorbereiten, die Küche aufräumen, die Kleidung der Kinder waschen, aufhängen, bügeln oder zusammenlegen.

Die Mithilfe des Au-pairs beträgt maximal 30 Stunden pro Woche und sollte im Voraus geregelt werden, damit das Au-pair seine Freizeit entsprechend planen kann. Babysitting kann an zwei oder drei Abenden gewünscht werden, sollte aber dem Au-pair rechtzeitig mitgeteilt werden und ist in den 30 Stunden enthalten.

Es müssen gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sein.


Was kann das Au-pair erwarten?


Volle Integration in die Familienstruktur: Das Au-pair sollte an allen Familienaktivitäten teilnehmen können.

Eine angemessene Unterkunft (grundsätzlich ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung bzw. im Haus) und freie Verpflegung: Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält das Gleiche Essen wie die restliche Familie. Das Zimmer muss ausreichend möbliert,  beheizbar, abschließbar und mit Tageslicht versehen sein. Die Mindestgröße beträgt 8 qm.

Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld: Dieser umfasst monatlich Euro 280,-.

Die Kosten für die An- und Abreise trägt das Au-pair in der Regel selbst. Viele Familien beteiligen sich jedoch daran oder übernehmen diese ganz.

Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen: Gastfamilien müssen seit seit Mai 2023 pro Monat 70 Euro Sprachkurskostenzuschuss zusätzlich zum Taschengeld bezahlen. Viele Familien sind jedoch auch bereit die kompletten Sprachkurskosten zu übernehmen. Die Fahrtkosten zum Sprachkurs sind zusätzlich zu den 70,00 Euro monatlich von der Gastfamilie zu zahlen.

Gewährung von mindestens 1,5 freien, zusammenhängenden Tagen pro Woche (die mindestens einmal monatlich auf ein Wochenende fallen sollten) und mindestens vier freie Abende pro Woche: Gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich frei oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Bezahlter Erholungsurlaub: Bei einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten sind es insgesamt vier Wochen, ansonsten für jeden vollendeten Monat zwei Tage.

Die Gastfamilie muß für das Au-pair eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen. Sie beträgt zur Zeit ca. 40 - 55 Euro im Monat.

Es kommt zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Au-pair Vertrag).

Ein Au-pair Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis.

Eine von der Gastfamilie zu verantwortende "geringere Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes.

Die Taschengeldfortzahlung muss auch im Krankheitsfall erfolgen, längstens jedoch 6 Wochen.

Die Gastfamilie muss dem Au-pair gewährleisten, dass es jederzeit die vermittelnde Au-pair Agentur telefonisch erreichen kann.


Wer kann ein Au-pair aufnehmen?


- Mindestens ein erwachsenes Familienmitglied muss von Geburt an Deutscher sein (es gibt
  aber auch hier Ausnahmen).
- In der Familie sollte Deutsch die hauptsächlich gesprochene Sprache sein.
- Es muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren in der Familie leben.
- Alleinerziehende Elternteile und Familien, in denen nur ein Partner als Muttersprache Deutsch
  spricht, können ebenfalls ein Au-pair aufnehmen.
- Die Familie muss die Finanzierbarkeit gegenüber der Ausländerbehörde belegen 
  (Einkommensnachweis, bei Selbstständigen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung des
  Steuerberaters den Behörden vorzulegen).
- Wohnt die Familie in einem Haus, muss ein Grundbuchauszug vorgelegt werden.
- Wohnt die Familie zur Miete, ist eine Einverständniserklärung des Vermieters notwendig.


Aufenthaltsdauer des Au-pairs


In der Regel beläuft sie sich auf zwölf, mindestens jedoch sechs Monate.


Was leisten wir als Agentur?


Wir arbeiten sehr individuell und persönlich.

Wir haben in der Regel eine bestimmte Auswahl an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern. Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt in den meisten Partnerländern durch qualifizierte Agenturen. 

Wir unterstützen und beraten Sie während der ganzen Zeit bei Ihrer Suche nach dem für Sie geeigneten Au-pair.

Wir stellen einen Kontakt zu Ihrem ausgewählten Au-pair her und empfehlen immer, ein Telefonat mit dem Au-pair (soweit möglich) zu führen bzw. auch vorab per E-Mail mit dem Au-pair in Kontakt zu treten. Ist auf beiden Seiten eine positive Entscheidung gefallen, erstellen wir für Sie alle notwendigen Unterlagen (Au-pair Vertrag und offizielles Einladungsschreiben) zur Beantragung eines Au-pair Visums (notwendig für Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten).

Wir leiten diese Unterlagen an die ausländischen Partneragenturen oder direkt an die Mädchen/Jungen weiter.

Wir halten ständig Kontakt mit den angehenden Au-pairs und Ihnen, um über den aktuellen Stand des Visumverfahrens informiert zu sein.

Wir sind während des gesamten Au-pair Aufenthaltes kompetenter Ansprechparter für Au-pair und Gastfamilie bei Fragen oder Problemen .

Das Au-pair erhält bei Ankunft einen Au-pair Ausweis ausgestellt.

Wir bieten in Zusammenarbeit mit anderen Kollegen Schulungen für die Au-pairs an. Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage unsere diesjährigen Schulungstermine und die Preise der Schulungen. Die Schulungen finden in der Regel an einem Samstag statt.

Nach erfolgreicher Beendigung der Au-pair Zeit stellen wir auf Wunsch ein Zertifikat für Ihr Au-pair aus.

Fordern Sie unverbindlich unsere allgemeinen Bewerbungsunterlagen für Gastfamilien unter susanne.aupair@t-online.de oder direkt über unseren Kontaktbogen an.


Empfehlung zur Erstuntersuchung eingereister Au-pairs:

Vor einigen Jahren war es noch Pflicht, ein einreisendes Au-pair in Deutschland untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung auch heute durchzuführen, liegt im höchsteigenen Interesse der einladenden Gastfamilie. Man möchte schließlich sicher sein, daß das Au-pair frei von ansteckenden Krankheiten ist. Seit ca. drei Jahren werden wieder vermehrt solche schwerwiegende Krankheiten wie Hepatitis oder Tuberkulose nach Deutschland eingeführt, umso wichtiger wird damit die Erstuntersuchung zum Schutz Ihrer Familie.

Die Kosten für diese sind jedoch von Arzt zu Arzt verschieden. Es empfiehlt sich daher unbedingt, vor einer Untersuchung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Die Erstuntersuchung des Au-pairs ist bei keiner Au-pair Versicherung am Markt mitversichert, sondern muß von der Familie übernommen werden.


Wir empfehlen u. a. den nachfolgenden Anbieter für Au-pair Versicherungen:

www.klemmer-international.com






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