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Informationen für ausländische Au-pair Bewerberinnen und Bewerber.

Was bedeutet Au-pair?

Der Au-pair Gedanke ist ein Kulturaustauschprogramm. Als Au-pair ins Ausland zu gehen und neben Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt die Kultur eines fremden Landes kennenzulernen, hat in Europa eine lange Tradition. Als Au-pair bist Du ein Familienmitglied auf Zeit mit allen Rechten und Pflichten. Du lebst für längstens ein Jahr in einer deutschen Familie und mit der Familie , Du bringst also ein Stück Deiner Heimat und Deiner Kultur mit ins Haus. "Au-pair sein" ist ein gegenseitiger Austausch, eine besondere Form der Begegnung, ein kulturelles Lernen auf beiden Seiten.

Welche Aufgaben hat ein Au-pair ?

Deine Aufgaben sind die Mithilfe und Unterstützung bei der Betreuung der Kinder:
wie zum Beispiel wecken und anziehen, Frühstück für die Kinder vorbereiten, die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule begleiten, mit den Kindern spazieren gehen, mit ihnen spielen, basteln, lesen, einfach sich sinnvoll mit ihnen zu beschäftigen.

Du solltest über gute Erfahrungen in der Kinderbetreuung verfügen und Spass daran haben, Dich mit Kindern sinnvoll zu beschäftigen. Au-pair ist kein Job, sondern Du bist ein Familienmitglied und solltest Dich auch gerne in die Familie integrieren wollen. Nur so kannst Du viel von der deutschen Kultur  und Deiner Gastfamilie kennen lernen.

Deine Aufgaben sind auch Mithilfe und Unterstützung bei der Hausarbeit:

Du darfst nicht als Ersatz für eine Haushaltshilfe angesehen werden, musst aber leichte Haushaltstätigkeiten übernehmen wie z. B. mithelfen die Wohnung in Ordnung zu halten, saugen und Staub wischen, kleinere Mahlzeiten vorbereiten, Küche aufräumen, Spülmaschine ein/bzw. ausräumen, Tisch decken/abräumen, die Kleidung der Kinder waschen, aufhängen, bügeln oder zusammenlegen.

Deine Mithilfe beträgt maximal 30 Stunden pro Woche und sollte immer mit der Gastfamilie abgestimmt werden (auch die Wochenenden sollten im Voraus geregelt werden, damit Du auch Deine Freizeit entsprechend planen und gestalten kannst). Babysitting kann an 2 –3  Abenden gewünscht werden und ist in den 30 Stunden enthalten (d. h. kann nicht zusätzlich gefordert werden).

Was kannst Du als Au-pair erwarten?

- volle Integration in das Familienleben und die Möglichkeit der Teilnahme an
  allen  Familienaktivitäten;
- ein eigenes (angemessenes) Zimmer und freie Kost (du musst an den gemeinsamen Mahlzeiten
  teilnehmen können und erhältst dasselbe Essen wie die restliche Familie. Das Zimmer muss
  ausreichend möbliert, beheizbar, abschliessbar und mit Tageslicht versehen sein. Die
  Mindestgröße muss auf jeden Fall 8 qm betragen.
- Du bekommst einen bestimmten Betrag als Taschengeld, derzeit Euro 260,-- monatlich.
- die Familie muss Dir die zeitliche Möglichkeit geben einen Sprachkurs zu besuchen, Deine
  Religion auszuüben
und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Die Gebühren für den
  Sprachkurs übernimmst Du selbst, aber auch hier ist es natürlich den Gasteltern freigestellt, sich an
  den Kosten zu beteiligen oder diese auch zu übernehmen.

Mindestens 1,5 zusammenhängende Tage pro Woche müssen frei sein (mindestens einmal im Monat an einem Wochenende) und mindestens vier freie Abende pro Woche.

Feiertage sind grundsätzlich frei oder müssen durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Du erhältst einen bezahlten Erholungsurlaub (bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten insgesamt 4 Wochen, ansonsten für jeden Monat 2 Tage).

Die Gastfamilie muss für Dich eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen. Sie beträgt zur Zeit ca. 30 – 48 Euro im Monat.

Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Au-pair Vertrag). Grundlage sind die aktuellen Merkblätter der Agentur für Arbeit.

Die Gastfamilie muss Dir die Möglichkeit geben, die vermittelnde Agentur jederzeit telefonisch zu erreichen.

Eine von der Gastfamilie zu verantwortende "geringere Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes.

Voraussetzungen um Au-pair werden zu können?


Das Mindestalter für Au-pairs beträgt bei Beginn der Beschäftigung  grundsätzlich 18 Jahre.

Au-pairs aus anderen EU-/EWR-Staaten und aus der Schweiz dürfen auch 17 Jahre alt sein.(bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich).

Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten  (mit Ausnahme der Schweiz) und aus den EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn dürfen bei Beginn der Beschäftigung höchstens 24 Jahre alt sein. Auch verheiratete Bewerber(innen) können zugelassen werden.

Du solltest über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Es sind uns und auch der Botschaft entsprechende Nachweise vorzulegen.

Du solltest in der Lage sein, Dich an fremde Lebensgewohnheiten anzupassen und Dich in Deine Gastfamilie zu integrieren.

Nicht-EU-/EWR-Au-pairs benötigen eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor Deiner Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder zuständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk (Visum) bedarf der vorherigen Zustimmung der für den Wohnort der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde.

Die Arbeitsgenehmigung wird auf Antrag vom örtlich zuständigen Arbeitsamt erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung oder deren Zusage voraus. Die Arbeitsgenehmigung muss nach der Einreise, aber noch vor der Arbeitsaufnahme eingeholt werden.

Bitte berücksichtige, dass die Visumbearbeitung bis zu drei Monate dauern kann. Daher solltest Du das Visum schnell beantragen. Hierzu benötigst Du einen Au-pair Vertrag mit Deiner zukünftigen Gastfamilie. Es ist jedoch ratsam, dass Du Dich bei der Botschaft/dem Konsulat vorab informierst, welche Unterlagen noch notwendig sein könnten.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise und die Dauer des Aufenthaltes einen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes.

Au-pairs aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten benötigen zur Einreise nur ihren gültigen Personalausweis. Vorsichtshalber sollte man aber dennoch den Reisepass mitnehmen. Innerhalb von drei Monaten nach Einreise ist bei der Ausländerbehörde eine „Aufenthaltserlaubnis-EG“ zu beantragen.

Welche Kosten kommen auf Dich zu?

Die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Deinem Heimatland und Deutschland hast Du selbst zu tragen. Viele Familien beteiligen sich aber auch daran oder übernehmen diese Kosten ganz. Es kann jedoch nicht erwartet werden, sondern ist eine freiwillige Leistung Deiner zukünftigen Gastfamilie.

Auch die Gebühren für den Sprachkurs sind von Dir zu bezahlen. Hier beteiligen sich ebenfalls sehr viele Familien.

Die Kosten für persönliche Bedürfnisse (Kleidung, Kosmetik etc.) oder Freizeitaktivitäten (Disco, Kino, Museen etc.) sind von Dir zu übernehmen.

Bei Interesse sende ich Dir gerne meine Bewerbungsunterlagen für ausländische Au-pairs per E-Mail susanne.aupair@t-online.de oder Post zu oder nenne Dir auf Wunsch meine Partneragentur in Deinem Heimatland.

Während Deines Aufenthaltes in Deutschland (aber natürlich auch schon bei den Vorbereitungen) steht Dir meine Agentur jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung. Du kannst Dich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden, damit wir geeignete Lösungen suchen können.

Du kannst Dich in einer Krisensituation auch jederzeit an die Telefonseelsorge wenden unter:

0800 - 111 0 -111 / -222

(Sie gewährleistet eine bundesweite, 24 h/7 Tage Erreichbarkeit, ist allen Menschen öffentlich zugänglich, vertraulich, anonym und gebührenfrei.)

Wir bieten nach Einreise Au-pair Schulungen an. Gerne nennen wir Dir unsere Schulungstermine. Die Schulungen finden in der Regel Samstags statt.

Mit etwas Mut, Offenheit, Aufgeschlossenheit für alles Fremde und viel Vertrauen, wird Dein Aufenthalt in Deutschland sicherlich eine sehr schöne Erfahrung für Dich und Deine Gastfamilie. 


copyright © 2002-2011 Susanne Flegel

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