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Au-pair Agentur
Susanne Flegel
Gerhart-Hauptmann-Weg 6
D-61267 Neu-Anspach
Tel. + 49(0)6081/96 48 00
Fax + 49(0)6081/96 48 07
e-mail: susanne.aupair@t-online.de
Homepage: www.susanne-aupair.de
 

Haftungsausschluß

1. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Was wir hiermit tun werden. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Internetseite.

2. Inhalt des Onlineangebotes

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Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit!

Gerne senden wir Ihnen diese per E-Mail oder Post zu. Nachfolgend einige Informationen dazu:

Das Taschengeld beträgt monatlich Euro 260,-- .

Au-pairs dürfen auch verheiratet sein!

Familien ohne Kinder können leider kein Au-pair mehr beantragen. Es muß mindestens ein Kind unter 18 Jahren in der Familie leben.

Die Mindestaufenthaltsdauer eines Au-pairs beträgt 6 Monate und darf nicht unterbrochen werden.

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Wir empfehlen den Gastfamilien dringend eine Erstuntersuchung der Au-pairs:

Seit ca. 2 Jahren wurden wieder vermehrt schwerwiegende Krankheiten wie Hepatitis oder Tuberkulose nach Deutschland eingeführt. Wir empfehlen daher unseren Gastfamilien dringend eine Erstuntersuchung nach Einreise des Au-Pairs vornehmen zu lassen.

Die Kosten dieser Erstuntersuchung sind jedoch von Arzt zu Arzt sehr verschieden, daher vorher unbedingt den Arzt oder verschiedene Ärzte nach den voraussichtlichen Kosten fragen.

Die Erstuntersuchung des Au-pairs ist bei keiner Au-Pair Versicherung am Markt mitversichert, sondern muss von der Gastfamilie übernommen werden.

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Weitere Informationen von A - Z

Anreise des Au-pairs

Die Kosten für die An- und Abreise des Au-Pairs trägt das Au-Pair in der Regel selbst. Im Falle einer Umvermittlung trägt die neue Gastfamilie die Kosten für die Anreise innerhalb Deutschlands. Viele Gastfamilien in Deutschland beteiligen sich aber an den Reisekosten oder übernehmen diese komplett.

Au-pair

Die Bezeichnung "au-pair" kommt aus dem Französischen und bedeutet soviel wie "auf Gegenseitigkeit". Heute versteht man darunter ein kulturelles Austauschprogramm, bei dem junge Menschen für eine begrenzte Dauer in Familien eines fremden Landes aufgenommen werden. Sie haben dabei eine ähnliche Stellung wie ein Familienmitglied. Sie erhalten freie Kost und Logie, sowie ein monatliches Taschengeld, eine Krankenversicherung und die Möglichkeit an einem Sprachkurs teilzunehmen. Im Gegenzug dazu hilft das Au-pair bei der Kinderbetreuung und im Haushalt.

Fragebogen

Wir benötigen von beiden Parteien (Gastfamilien und Au-pairs) ausführliche Bewerbungsunterlagen. Ohne diese Informationen werden wir keine Vermittlung beginnen bzw. durchführen!

Führerschein

Führerscheine von Au-pairs aus Nicht-EU-Staaten sind momentan nur sechs Monate gültig. Danach wird die Teilnahme mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug am öffentlichen Strassenverkehr zu einer Straftat für das Au-pair (Fahren ohne Fahrerlaubnis) und auch für die Gastfamilie (Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis). Das Führen des Kraftfahrzeuges sollte daher nach 6 Monaten nicht mehr erfolgen.

Es besteht jedoch eine internationale Verordnung, nach der auf Antrag die 6-Monatsfrist auf ggfs. 12 Monate verlängert werden kann. Der Antrag ist formlos und schriftlich bei der jeweils zuständigen Führerscheinbehörde zu stellen.

Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

Kopie des Führerscheines des Au-pairs, Beleg des Ausreisetermins des Au-pairs (maximale Aufenthaltsdauer), Anmeldebestätigung des Au-pairs, Au-pair Vertrag in Kopie.

Im Antrag muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass das Au-pair nur einen begrenzten Zeitraum in der BRD verbleibt und das die Teilnahme mit dem Führerschein zur Au-pair Tätigkeit im Einzelfall zwingend notwendig ist (z. B. wenn das Au-pair die Kinder von Schule oder Kindergarten abholen muss und dieses nur mit dem PKW wegen der langen Wegstrecke möglich ist).

Das Ganze ist aber nur eine Kann-Bestimmung und unterliegt dem Ermessen der jeweiligen Führerscheinbehörde bzw. des jeweiligen Sachbearbeiters. Bei Ablehnung muss eine weitere Teilnahme des Au-pairs am öffentlichen Strassenverkehr in jedem Fall unterbleiben.

Sozialversicherungspflicht

Nicht zuletzt auch durch die intensiven Bemühungen der Au-pair Society e. V., konnte die Sozialversicherungspflicht für Au-pairs abgewendet werden.

Ein Au-pair Verhältnis nach folgenden Kriterien ist jedoch grundsätzlich als sozialversicherungsfrei anzusehen:
- Aufnahme des Au-pairs wie eine eigene Tochter/eigener Sohn
- leichte Hausarbeit und Kinderbetreuung von bis zu 5 Stunden täglich (maximal 30 Stunden pro Woche
- freie Kost und Logie
- Taschengeld in Höhe von zur Zeit Euro 260,--

Bei Überschreitung der Grenzen, auch nur in einem Punkt, ist jedoch weiterhin von einer Sozialversicherungspflicht auszugehen.

Hier kann auch eine Nachveranlagung erfolgen, wenn den Behörden im laufenden Au-pair Verhältnis oder nach Beendigung Überschreitungen bekannt werden.

Verpflichtungserklärung

Das Ausländeramt benötigt in manchen Bundesländern und Regionen von den zukünftigen Gasteltern eine Verpflichtungserklärung.

Diese Erklärung hat im wesentlichen als Inhalt folgenden Text:

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschliesslich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt).

Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen................ usw.

Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten. o. g. Ausländers/in nach §§ 82 und 83 des Ausländergesetzes.............usw.

Ich wurde von der Ausländerbehörde hingewiesen auf

- den Umfang und die Dauer der Haftung,
- die Möglichkeit von Versicherungsschutz,
- die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme,
- die Strafbarkeit z. B. bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§ 92 des Ausländergesetzes - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

Ich bestätige , zu der Verpflichtung aufgrund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein.

Diese Erklärung wird nahezu immer verlangt, der Inhalt ist immer gleich, das entsprechende Forumular ist genormt.

Wir empfehlen allen zukünftigen Gasteltern folgende handschriftliche Ergänzung:

Diese Erklärung gilt für die Dauer des Aufenthaltes für das o. g. Au-pair in unserer Familie.

Erkundigen Sie sich jedoch vorher kurz bei der Ausländerbehörde, ob in Ihrem Falle dieser Zusatz akzeptiert wird.

Versicherungen

Die Gastfamilie muss eine Kranken-, Unfall - und Haftpflichtversicherung für das Au-pair abschliessen. Die hierfür notwendigen Versicherungsunterlagen erhält die Familie auf Wunsch von der Au-pair Agentur Susanne Flegel. Die Kosten liegen zur Zeit bei ca. 30 - 55 Euro pro Monat. Kommt die Gastfamilie dieser Versicherungspflicht nicht nach, so muss sie für alle entstehenden Kosten aufkommen.

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copyright ©2002-2010 Susanne Flegel

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