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1. Geltung

Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden, nachfolgend Gastfamilie und/oder Au Pair (nur Au Pair aus EU-; EFTA-Staaten und Amerika) genannt und der Au Pair Agentur Susanne Flegel. Regelungen, die diese Bedingungen ändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese durch die Geschäftsleitung der Au Pair Agentur Susanne Flegel genehmigt und bestätigt wurden. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit.

2. Vermittlungsablauf

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel sieht sich erst nach Eingang des unterschriebenen Fragebogens für Gastfamilien  in der Lage, die Auftragsabwicklung zu beginnen. Vorab werden den Gastfamilien keine Bewerbungsunterlagen von Au Pair Bewerbern und Bewerberinnen zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Ausländische Au Pair die nach Deutschland kommen möchten, zahlen keine Gebühren an die Au Pair Agentur Susanne Flegel.

3. Vermittlungsvertrag, Vertragsabschluss, Kosten und Zahlung

Hat sich die Gastfamilie für ein Au Pair entschieden, werden alle notwendigen Verträge und Unterlagen durch die Au Pair Agentur Susanne Flegel erstellt (ein rechtsgültiger Au Pair Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair, offizielles Einladungsschreiben an das Au Pair) sowie ein Vermittlungsauftrag an die Agentur.

Der Au Pair Vertrag und das Einladungsschreiben wird immer in dreifacher Ausfertigung der zukünftigen Gastfamilie zur Unterschrift vorgelegt und sind nur im Original gültig. Ein Vertragsexemplar ist bei der Au Pair Agentur Susanne Flegel zu hinterlegen.

Die Höhe der Gebühren ist der jeweils aktuellen Preisliste der Au Pair Agentur zu entnehmen und wird wie folgt zur Zahlung fällig:

Die Vermittlungsprovision für Gastfamilien:

Für ein Au Pair Nicht-EU Ländern:

1. Die erste Hälfte der Provision berechnen wir, sobald das Au-Pair im Heimatland das Visum beantragt hat (d. h. uns die Information vorliegt, dass der Antrag auf der Botschaft angenommen wurde).

2. Sobald das Au Pair (gilt für Nicht-EU Länder) in seinem Heimatland das Visum erhalten hat, jedoch noch vor Einreise nach Deutschland ist die zweite Hälfte der Vermittlungsprovision zur Zahlung fällig. Sie erhalten die Rechnung rechtzeitig zusammen mit einem Informationsschreiben zugeschickt. Sobald die Provision auf unserem Konto verbucht werden konnte, veranlassen wir die Einreise des Au Pair.

3. Sollte ein Au Pair aus Nicht-Eu Ländern aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat das Visum auf dem jeweiligen  Konsulat trotz vorliegender Zustimmung des für sie zuständigen Arbeitsamtes und der für sie zuständigen Ausländerbehörde, nicht ausgestellt bekommen oder die Anreise aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat  nicht antreten können, so wird die bis dahin geleistete Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 80,-- Euro zurückerstattet oder aber eine weitere Neuvermittlung durchgeführt.

Für Wechslerinnen wird die Provision sofort nach Eintreffen in Ihre Familie zur Zahlung fällig.

Für ein Au Pair aus EU- bzw. den neuen EU-Ländern:

1, Die gesamte Vermittlungsprovision berechnen wir, sobald der Au-Pair Vertrag zwischen Ihnen und dem Au-Pair abgeschlossen wurde.

2. Sollte ein Au Pair aus den neuen EU-Beitrittsländern nicht einreisen können bzw. das Visum vor Ort nicht erteilt werden (aus Gründen die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat), so wird die bis dahin geleistete Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 80,-- Euro zurückerstattet oder aber eine weitere Neuvermittlung (auch von einem Au Pair aus einem Nicht-EU- Land, da nicht immer ein Au Pair aus einem EU-Land bzw. aus den neuen EU-Ländern zur Verfügung steht) durchgeführt. 

Für Wechslerinnen wird die Provision sofort nach Eintreffen in Ihre Familie zur Zahlung fällig.

Die Bearbeitungsgebühr für ein deutsches Au Pair ins Ausland

wird 2 Wochen vor Ausreise ins Gastland fällig.

Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, die fällig ist, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Bei Verzug wird pro Mahnung eine Gebühr von Euro 5,-- berechnet. 

Die Vermittlungsprovision ist unabhängig davon, ob das Au Pair Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann!

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel ist frei von jeglicher Verantwortung für die zukünftige Entwicklung eines Au Pair Aufenthaltes.

4. Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodel (Vermittlungsauftrag), ist jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht-EU Au Pair von einem Jahr begrenzt. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes (Visa) des vermittelten Au Pair oder Aufhebung der Arbeitsgenehmigung des zuständigen Arbeitsamtes, jedoch sofort, wenn von einer der Vertragsparteien, Gastfamilie oder Au Pair, der Arbeitsvertrag fristgerecht oder fristlos gekündigt wird. Der Vertrag verliert seine Gültigkeit insofern von der Gastfamilie oder dem Au Pair ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht und die Richtlinien des Landesarbeitsamtes besteht und dieser nicht unverzüglich abgestellt wird.

Kündigung des Au Pair Verhältnisses:

Vor Ablauf des Au Pair Vertrages kann das Vertragsverhältnis nur schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen aufgelöst werden. Die Au Pair Agentur Susanne Flegel ist davon umgehend in Kenntnis zu setzen. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann es jedoch fristlos gekündigt werden. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen unter Angabe der Kündigungsgründe. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie durch unsere Agentur.  Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses ist der Absatz „Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses“ vom aktuellen Merkblatt „Au Pair“ bei deutschen Familien der Bundesanstalt für Arbeit einzuhalten. Dem Au Pair sind bis zur Weitervermittlung alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen zu gewähren.

Eine fristlose Kündigung bedarf eines schwerwiegenden Grundes, Absprache mit der Agentur und Organisation der Heimreise des Au Pair. Sollte das Au Pair nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sind die Rückreisekosten von der Gastfamilie zu tragen.

Die Gastfamilie ist nicht berechtigt, bei einer Kündigung die Organisation bzw. mögliche Weitervermittlung des Au Pair unabgesprochen der Agentur zu überlassen bzw. das Au Pair einfach bei der Agentur abzugeben! Für den Fall, das die Gastfamilie dies dennoch tut, wird von der Au Pair Agentur Susanne Flegel eine Tagespauschale für alle anfallenden Verbindlichkeiten, Kosten, Verpflegung und Logis von Euro 35,--  zzgl. Fahrtkosten erhoben, die von der Gastfamilie zu tragen ist.

Das Au Pair erhält von der Au Pair Agentur Susanne Flegel nach Prüfung der Umstände der Auflösung des Au Pair Vertrages die Möglichkeit der Weitervermittlung in eine andere, vom Au Pair akzeptierte Gastfamilie.
 
Rücktritt von der Vermittlung:

Für Nicht-EU-Länder:

Ein Rücktritt von der Vermittlung ist der Au Pair Agentur Susanne Flegel umgehend schriftlich mitzuteilen. Ist die Au Pair Agentur Susanne Flegel auf Wunsch und Veranlassung des Auftraggebers bereits für ein bestimmtes, vom Auftraggeber ausgewähltes Au Pair tätig geworden (d. h. das Visa des Au Pairs wurde bereits beantragt, jedoch noch nicht erteilt, so wird  die Hälfte der Gesamtprovision für bereits entstandene Aufwendungen und Leistungen (gemäß dem jeweiligen Vermittlungsvertrag) fällig, wenn der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Au Pair Agentur Susanne Flegel zu vertreten sind, vom Vermittlungsauftrag zurücktritt. 

Für EU-Länder:

Ein Rücktritt von der Vermittlung ist der Au Pair Agentur Susanne Flegel umgehend schriftlich mitzuteilen. Ist die Au Pair Agentur Susanne Flegel auf Wunsch und Veranlassung des Auftraggebers bereits für ein bestimmtes, vom Auftraggeber ausgewähltes Au Pair tätig geworden (d. h. die Vertragsunterlagen wurden bereits an das Au Pair versandt, so wird eine Aufwandspauschale in Höhe von Euro 100,-- zzgl. MwSt. fällig und wird mit der bis dahin geleisteten ersten Hälfte der Vermittlungsgebühr verrechnet, wenn der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von der Au Pair Agentur Susanne Flegel zu vertreten sind, vom Vermittlungsauftrag zurücktritt. Die Differenz wird zurückerstattet.

Alle Bewerbungsunterlagen sind dann sofort an die Au Pair Agentur Susanne Flegel zurückzusenden.

Bei erneuter Antragstellung nach Rücktritt werden bereits anteilig gezahlte Vermittlungsgebühren vom Vorvertrag nicht auf den Folgeauftrag übernommen, die ausstehenden Gebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

5. Ablehnung von Vermittlungsaufträgen

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au Pairs, welche nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das europäische Abkommen zur Au Pair Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluss betrifft auch Gastfamilien oder deren Angehörige, gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen, ausländische Au Pair Beschäftigte gesetzeswidrig beschäftigt/en.

6. Vorzeitige Beendigung des Au Pair Beschäftigungsverhältnisses und Weitervermittlung des Au Pair

Bei der Kündigung des Au Pair Vertrages durch eine der beiden Vertragsparteien ist die Au Pair Agentur Susanne Flegel umgehend zu informieren. Die vorzeitige Beendigung des Au Pair Verhältnisses ist der Au Pair Agentur sofort vorab telefonisch und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe anzuzeigen. Bei einer Kündigung durch die Gastfamilie ist der Absatz „Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses“ des aktuellen Merkblatts „Au Pair“ bei deutschen Gastfamilien der Bundesanstalt für Arbeit einzuhalten. Dem Au Pair stehen aber weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.

Die Weitervermittlung des Au Pair durch eine andere Au Pair Agentur bedarf der schriftlichen Rückversicherung durch die vermittelnde Agentur und der Freigabe durch die Au Pair Agentur Susanne Flegel.

7. Ausschluss für selbst angeworbene Au Pair

Für Gastfamilien die ein Au Pair, auf dessen Eigeninitiative, selbst anwerben und nur die Betreuung durch die Au Pair Agentur Susanne Flegel in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung eines Au Pair, wenn dieses die Gastfamilie wieder verlässt. 

8. Krankheit und Urlaubsanspruch

In Folge eines Unfalls oder durch Krankheit und einer damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit, stehen dem Au Pair weiterhin, bis zu dessen vollständigen Genesung, die vereinbarten und gesetzlich zugestandenen Leistungen durch die Gastfamilie zu.

Für ein Au Pair das für die Dauer von 12 Monaten in einer Gastfamilie aufgenommen wird, besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von vier Wochen, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.

9. Bewerbungsunterlagen von einem Au Pair

Unter Bewerbungsunterlagen von einem Au Pair sind alle Formulare, Briefe, Lebensläufe, Referenzen, Atteste, Amtsärztliche Bestätigungen und Privatfotos, die der Gastfamilie zu Vermittlungszwecken zur Verfügung gestellt werden, zu verstehen. Tritt eine Beschädigung, Verlust oder Einbehaltung durch die Gastfamilie ein (gilt für den Versand der Unterlagen per Post), so berechnet die Au Pair Agentur Susanne Flegel Wiederbeschaffungskosten, jedoch einen Mindestbetrag von 30,-- Euro pro Bewerbung.

10. Versicherung des Au Pair

Die Gastfamilie ist verpflichtet, das aufgenommene Au Pair noch vor Eintreffen (für den Tag der Einreise) in Deutschland durch private und/oder gesetzliche Versicherungsträger gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht, Schwangerschaft und Geburt zu versichern. Entsprechende Versicherungsunterlagen (Anträge) werden der Gastfamilie von der Au Pair Agentur Susanne Flegel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Gastfamilie verpflichtet sich die Anmeldung zur Versicherungen noch vor Einreise für den Tag der Einreise vorzunehmen. Wurde dies versäumt, hat die Gastfamilie alle für das Au-pair entstehenden Kosten zu tragen. Versicherungsbeginn ist der Einreisetag. Die Kopie der Police ist von der Gastfamilie bei der Au-pair-Agentur innerhalb der ersten vier Wochen vorzulegen. Es wird dringend empfohlen eine Versicherung zu wählen, welche die Qualitätsstandards der Au-pair Society e. V. erfüllt.

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel haftet nicht für durch das Au Pair verursachte Schäden bei der Gastfamilie oder bei Dritten.

11. Behördliche Genehmigungsverfahren und Haftungsausschluss

Zur Genehmigung eines Au Pair Aufenthaltes in einer deutschen Gastfamilie ist die Prüfung der Bewerber und der Gastfamilie durch die zuständigen deutschen Behörden und Ämter notwendig. Die Au Pair Agentur Susanne Flegel sieht sich nicht in der Lage dieses Genehmigungsverfahren zu umgehen oder abzukürzen. Die Verzögerung des Genehmigungsverfahrens durch fehlerhafte Angaben seitens des Au Pairs oder der Gastfamilie, Behördenurlaub oder verloren gegangene Postsendungen und die daraus resultierende Nichteinhaltung des gewünschten Einreisetermins, kann der Au Pair Agentur Susanne Flegel nicht angelastet werden und rechtfertigen keine Stornierung des Auftrages oder Abschläge bei der Vermittlungsprovision. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf eventuelle Forderungen Dritter gegenüber der betroffenen Gastfamilie.

12. Leistungsumfang der Betreuung

Die Betreuung des Au Pair und der Gastfamilie umfasst die ausführliche telefonische Beratung und Vermittlung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehung von Gastfamilie und Au Pair. Im Einzelfall kann im Ermessen der Agentur liegend, die Betreuung des Au Pair und/oder der Gastfamilie vor Ort in den Räumlichkeiten der Gastfamilie erfolgen. Für den Erfolg des Au Pair Verhältnisses ist jedoch die Gastfamilie verantwortlich. Wir können lediglich beratend zur Seite stehen.  

13. Veröffentlichte Inhalte

Die jeweils aktuellen von der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellten Merkblätter „Au Pair Info“ und „Au Pair bei deutschen Gastfamilien“ werden von der Au Pair Agentur Susanne Flegel jedem Au Pair, das nach Deutschland kommen möchte und jeder Gastfamilie in Deutschland zur Verfügung gestellt. Für deutsche Au Pairs, die ins Ausland vermittelt werden, gelten die aktuellen Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.

14. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel steht in keinem juristischen Verhältnis zu dem „Au Pair“, beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au Pair, sowie die Beratung der Gastfamilie bei Problemen. Im Falle des Scheiterns einer Vermittlung, können daraus keinen Schaden Ersatzansprüche gegenüber der Au Pair Agentur Susanne Flegel geltend gemacht werden.Beiden Parteien ist bekannt, das es sich bei der Leistung der Au Pair Agentur Susanne Flegel um eine Dienstleistung handelt und diese ist mit dem Eintreffen des Au Pair in der Gastfamilie abgeschlossen. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Aufenthaltes.Der Gastfamilie wird die Möglichkeit gegeben,  durch Überlassung der Bewerberdaten, sich mit seinem zukünftigen Au Pair telefonisch und schriftlich im Vorfeld intensiv auszutauschen. Dadurch werden Schadensansprüche sowie Gebührenrückerstattung ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden mit dem Au Pair sowie mit dem Auftragnehmer haben keine Gültigkeit.Angaben, die von dem Bewerber in schriftlicher Form (Fragebogen, Referenzen, Photos, Anschreiben, Lebenslauf, etc.) gegeben werden, sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen und entbinden nicht von der Entrichtung der Gesamtgebühr. Die Au Pair Agentur Susanne Flegel hat auf die Richtigkeit der Angaben keinen Einfluss und haftet in keinem Fall für unrichtige Angaben.Auch unvorhersehbare Komplikationen, wie z. B. eine wesentliche Verspätung des Ankunftstermins oder intensive Mitarbeit der Gastfamilie bei den Visumangelegenheiten haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr.Die Au Pair Agentur Susanne Flegel haftet nicht für eventuell zusätzlich entstandene Kosten.Die Au Pair Agentur haftet nicht für Schäden, die durch ansteckende Krankheiten des Au Pair entstehen. Wir achten immer auf ein aktuelles Gesundheitszeugnis des Au Pair, empfehlen jedoch der Gastfamilie sofort nach Ankunft des Au Pair in Deutschland gesonderte Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt jedoch die Gastfamilie.Die Au Pair Agentur Susanne Flegel haftet nicht für Schäden die das Au Pair mittelbar sowie unmittelbar verursacht hat. Weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten. Es wird nicht gehaftet für Zahlungsverpflichtungen die das Au Pair mit der Gastfamilie oder Dritten eingegangen ist.Die Au Pair Agentur Susanne Flegel haftet nicht für Ausfallzeiten die durch das Au Pair bei plötzlicher Absage, durch Visumablehnungen der Botschaften oder sonstigen Behörden auftreten können. In diesen Fällen bietet die Au Pair Agentur Susanne Flegel der Gastfamilie eine kostenlose Neuvermittlung (soweit die Vermittlungsprovision für den ersten Antrag entrichtet worden ist) mit Au Pair Bewerbern ihrer Agentur an.

 
15. Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten während des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Bei Folgevermittlungen über die Au Pair Agentur Susanne Flegel werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahrantrag aktualisiert und übernommen. Es ist aber in jedem Fall ein neuer schriftlicher Vermittlungsvertrag notwendig.

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel weist ausdrücklich darauf hin, dass Daten, selbst wenn diese geschützt oder verschlüsselt werden bei der Übertragung über offene Netze eine Einsichtnahme durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.

 
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vermittlungsgenehmigung und Rechtsanwendung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Hessen, Bundesrepublik Deutschland.

Für die von der Au Pair Agentur Susanne Flegel auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Au Pair Agentur Susanne Flegel  ist berechtigt durch die veränderte Gesetzgebung vom 27.03.2002 mit Anmeldung eines entsprechenden Gewerbes beim zuständigen Ordnungsamt als private Arbeitsvermittlung, Au Pair Vermittlungen durchzuführen. Die vor dem 27.03.2002 erteilte besondere Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung der Landesarbeitsämter wurde abgeschafft und wird seit dem 27.03.2002 nicht mehr erteilt.

Als Gastfamilie steht Ihnen das Recht der Beschwerde bei dem der Vermittlung zuständigen Landesarbeitsamtes zu. Die Beschwerde ist an die Abteilung private Arbeitsvermittlung zu stellen, dies erfordert jedoch triftige Gründe.

 
17. Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Vermittlungsvereinbarung unwirksam werden, so berühren sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.

Alle Erklärungen der Au Pair Agentur Susanne Flegel können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

 

Stand 01.01.2011

 

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