Wir benötigen für die gezielte Vorauswahl eines für Sie geeigneten Au-pairs unbedingt nähere Angaben zu Ihrer Familie (Fragebogen für Gastfamilien). Daher senden wir Au-pair Bewerbervorschläge nur nach Rücksendung des ausgefüllten Gastfamilienfragebogens (wird Ihnen gerne auf Anfrage zugesandt) an unsere Agentur zu.
Die Bewerbervorschläge sind für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Kosten für Sie entstehen erst, wenn Sie sich verbindlich für ein Au-pair entschieden haben und dieses Au-pair auch Ihre Familie akzeptiert. In diesem Fall schliessen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag ab. Nach Rücksendung des Vertrages erstellen wir dann alle notwendigen Verträge und Unterlagen für Sie und Ihr Au-pair. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unseren AGB's, die wir Ihnen gerne zusenden susanne.aupair@t-online.deLesen Sie sich bitte in jedem Fall vorher aufmerksam die beiden Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit durch. Füllen Sie den Fragebogen für Gastfamilien vollständig und korrekt aus. Bitte auch unbedingt einen persönlichen Brief an Ihr zukünftiges Au-pair schreiben und Fotos der Familie beifügen. Sie erhalten alle notwendigen Forumlare auf Anfrage von uns per Post oder E-Mail susanne.aupair@t-online.de zugeschickt.
Wie früh sollte man sich um eine Vermittlung bemühen?
Au-pairs aus EU-Ländern können sofort einreisen. Allerdings sind Au-Pairs aus diesen Ländern mittlerweile sehr selten und die Nachfrage von Gasteltern übersteigt bei weitem das Angebot.
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern bedürfen eines Au-pair Visums und behördlicher Genehmigungen. Leider sind auch hier die Zahlen der Bewerberinnen in den letzten zwei Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. 8 bis 12 Wochen in Anspruch, in manchen Regionen Deutschland aus noch länger. Bitte beginnen Sie daher mit der Suche nach einem Au-pair mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Antrittstermin.
Ihr Gastfamilienfragebogen ist bei uns eingegangen?
Durch sorgfältige Auswahl anhand Ihrer persönlichen Daten auf dem Gastfamilienfragebogen, unterbreiten wir Ihnen Vorschläge von Au-pairs. Dazu senden wir Ihnen die kompletten Bewerbungsunterlagen der Mädchen (Jungen) per E-Mail oder Post zu. Nun können Sie in aller Ruhe auswählen, welche Bewerberin/welchen Bewerber Sie in Ihre Familie einladen möchten. Konnten Sie unter den vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerbern kein passendes Au-pair finden, teilen Sie uns dies kurz mit. Wir werden uns bemühen Ihnen weitere Vorschläge von Bewerberinnen und Bewerbern zu unterbreiten. Sollten wir Ihnen keine passenden Bewerberinnen oder Bewerber vorschlagen können, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid. Sollten Sie sich anderweitig um ein Au-pair bemüht haben, bitten wir ebenfalls um kurze Information, damit wir unsere Suche einstellen können.
Sie haben sich für eine Bewerberin/einen Bewerber entschieden
Wir empfehlen unseren Gastfamilien unbedingt vorher ein Telefonat mit dem ausgewählten und eventuell zukünftigen Au-pair zu führen. Dadurch können Sie einen ersten Eindruck über die Deutschkenntnisse der Bewerberin/des Bewerbers gewinnen. Gerne vereinbaren wir für Sie dieses Telefonat. Verweisen Sie zu Beginn des Telefonates bitte auf unsere Agentur, damit das Mädchen/der Junge weiß, über welche Agentur die Gastfamilie kommt. Haben Sie sich für ein Au-pair entschieden, nehmen auch wir dann auch direkt oder über unsere ausländischen Partner mit der Bewerberin/dem Bewerber Kontakt auf und fragen nach seiner Entscheidung. Sind sich beide Seiten einig geworden, bereiten wir alle notwendigen Unterlagen (Au-pair Vertrag und Vermittlungsauftrag) vor.
Der Au-pair Vertrag
Sie erhalten von uns einen Au-pair Vertrag in dreifacher Ausfertigung.
Bitte füllen Sie die Originale aus und schicken Sie diese in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an unsere Agentur zurück. Wir leiten diesen Vertrag dann umgehend an das Au-pair weiter.
Das Visumverfahren
Ihr zukünftiges Au-pair beantragt mit dem Au-Pair Vertrag das Visum bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Wir setzen uns ebenfalls mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um ein reibungsloses Visumverfahren zu erreichen.
Übrigens: Verwandte aus einem Nicht-EU Staat dürfen nicht als Au-pair beschäftigt werden. Das ist von der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt worden.
Bei nicht visumpflichtigen Ländern (u.a. EU) vereinfacht sich dieser Prozeß. Bitte fragen Sie uns in diesem Fall nach der Vorgehensweise.
In einigen Landkreisen und Städten müssen Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung (nur Deutschland) abgeben. Wenn das notwendig sein sollte, erhalten Sie automatisch eine Aufforderung des Landkreises. Sie sollten das Formblatt so schnell wie möglich einreichen, damit es keine Verzögerung bei der Visumerteilung gibt.
In vielen Landkreisen und Städten ist ebenso eine Erklärung des Arbeitsamtes auszufüllen (nur Deutschland). Sie erhalten hier, falls notwendig, automatisch eine Benachrichtigung Ihres zuständigen Arbeitsamtes. Auch hier ist eine schnelle Antwort ihrerseits erforderlich, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Visumerteilung kommt.
Zahlungsbedingungen der Vermittlungsprovision für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, die ein Visum im Heimatland beantragen müssen:
Sobald Sie mit dem Au-pair, welches Sie einladen möchten, den rechtswirksamen Au-pair Vertrag abgeschlossen haben (der Au-pair Vertrag wird durch uns erstellt), wird die erste Hälfte der Vermittlungsprovision fällig. Die zweite Hälfte der Vermittlungsprovision stellen wir sofort in Rechnung, nachdem Ihr Au-pair sein Visum auf der deutschen Botschaft in seinem Heimatland erhalten hat und damit noch vor Einreise des Au-pairs. Sollte das Au-pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, erhalten Sie die Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 80 Euro zurückerstattet oder auf Wunsch eine komplette Neuvermittlung. Nicht als Grund zählen hierbei eine längere Bearbeitungszeit des Visums durch die deutschen Behörden.
Zahlungsbedingungen der Vermittlungsprovision für Au-pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen EU-Ländern, die sofort einreisen können:
Sobald Sie mit dem Au-pair, welches Sie einladen möchten, den rechtswirksamen Au-pair Vertrag abgeschlossen haben (Au-pair Vertrag wird durch uns erstellt), wird die Provision fällig. Sollte das Au-pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, erhalten Sie die Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 80 Euro zurückerstattet oder auf Wunsch eine komplette Neuvermittlung.
Preisliste/Unsere Vermittlungsprovisionen:
Für die Vermittlung eines Au-Pair’s in die Gastfamilie berechnen wir Ihnen, im Falle einer Vermittlung nachfolgende Gebühren:
Au-Pairs aus Nicht-EU Ländern (Osteuropa, Asien, Afrika usw.)
für eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten in Höhe von Euro 410,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 487,90 incl. MWST.)
für die Betreuung eines selbst ausgewählten Au-Pairs Euro 200,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 238,00 incl. MWST.)
Au-Pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen EU-Ländern:
für eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten in Höhe von Euro 510,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 606,90 incl. MWST.)
für eine Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in Höhe von Euro 320,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 380,80 incl. MWST.)
Für Wechslerinnen:
berechnen wir für jeden verbleibenden Monat 40,-- Euro zzgl. MWST. (Beispiel: 8 Monate sind noch möglich: 8 x 40 = Euro 320,-- zzgl. 19 % MWST.).
Probleme mit dem Au-pair
Ist das Au-pair in Ihrer Familie tätig, stehen wir sowohl Ihnen als Gastfamilie, als auch dem Au-pair jederzeit beratend zur Verfügung.
Probleme können entstehen. Es ist für beide Seiten manchmal sehr schwierig, da unterschiedliche Sitten, Gebräuche und Verhaltensweisen zugrunde liegen. Melden Sie sich jedoch rechtzeitig und diskutieren Sie mit uns die aufgetretenen Probleme, damit kritische Situationen nicht eskalieren. Wir werden versuchen, Ihnen wertvolle Hinweise zu geben.
Vorzeitige Kündigung des Au-pair Verhältnisses
Möchten Sie sich vor Ablauf der vereinbarten Zeit von Ihrem Au-pair trennen, so sollte dies in gegenseitigem Einvernehmen und schriftlich erfolgen. Bitte informieren Sie uns umgehend in einem solchen Fall, auch wenn Sie unsicher sind. Wir finden sicher eine geeignete Lösung für beide Seiten. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist jedoch einzuhalten.
Kann das Au-pair Verhältnis auch verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt nur für 12 Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann aber danach in ein anderes Land als Au-pair gehen.
Welche Kosten kommen ungefähr monatlich auf Sie zu? - Taschengeld Au-pair mindestens Euro 260,00 - Krankenversicherung ca. Euro 30,00 - 55,00 - Monatsfahrkarte ca. Euro 50,00 - 60,00 - Unterkunft und Verpflegung ca. Euro 250,00 - einmalige Gebühr für die Verlängerung ca. Euro 60,00 - Beteiligung oder Übernahme Sprachkurs ist der Familie freigestellt - Beteiligung an Reisekosten ist der Familie freigestellt