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Neuausrichtung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens für ausländische Arbeitnehmer ab 1. Mai 2011
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Seit dem 1. Mai 2011 erhalten die Staatsangehörigen der acht neuen EU-Mitgliedstaaten:

-Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn

uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit im Bundesgebiet. Sie dürfen damit eine nicht selbständige Tätigkeit aufnehmen. Dabei entfällt die Verpflichtung, vor Aufnahme der Beschäftigung eine Arbeitsgenehmigung-EU einzuholen.

Für die beiden EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien gilt jedoch nach wie vor die Übergangsfrist und sie benötigen weiterhin für Beschäftigungen im Bundesgebiet eine Arbeitsgenehmigung-EU der BA.

Weitere Einzelheiten erteilen wir Ihnen gerne.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Dienstleistungsbereich und unseren sehr guten Kontakten mit Arbeitsvermittlungen/Personalvermittlung in den o. g. Ländern, vermitteln wir auf Anfrage geeignetes Fachpersonal (Fachkräfte, Haushaltshilfen, Hotelpersonal, Erzieherinnen etc.) für Unternehmen und Privathaushalte.

Weitere Einzelheiten hierzu erteilen wir gerne auf Anfrage. Sie erhalten demnächst ebenfalls weitere Informationen auf einer getrennten Homepage (www.persona-consult.de).

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